An dieser Stelle werden aktuelle Änderungen und interessante Infos für Sie bereit gestellt.
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Top 1: Was Mieter wollen
Jeder dritte Mieter ( 36 % ) zieht um, weil ihm seine Wohnung zu klein ist.
Wichtig für den Vermieter:
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Mindestens ein Raum der neuen Wohnung soll über 30
Quadratmeter groß sein
- Einen Balkon sowie Keller soll die neue Wohnung auch haben
Die zeigt eine neue Umfrage des Münchner Immobilienspezialisten Bulwien.Wichtig dabei: die Nachfrager legen nicht nur Wert auf genügend Platz, sondern auch auf mehr Service. Die Treppenreinigung sollte möglichst von einem Dienstleister übernommen werden und auch ein Hausmeister sollte immer erreichbar sein.
Entnommen aus impulse Januar 2002
Das Bauteam
Zur Optimierung des entstehenden Bauwerkes ist es erforderlich, dass Bauherr, Architekt, Fachingenieur und Unternehmer kooperieren. Dieses Bauteam entscheidet über Qualität und Kosten des Bauwerks.
Der Schall- und Wärmeschutz sowie der Brandschutz stellen für alle Gebäude die ersten wichtigen Konstruktionsmerkmale dar. Somit muss ein Statiker beratend tätig werden und eine optimale Konstellation von Statik, Schall-, Wärme- und konstruktivem Brandschutz zusammenstellen.
Diese bauphysikalischen Merkmale müssen als Grundlage für die weitere Konstruktion mit dem Architekten und dem Bauherren abgestimmt werden. Sie sind auch schon erste Kriterien für die Wirtschaftlichkeit bei der Erstellung des Bauwerks, aber auch für die späteren ökonomischen und ökologischen Eigenschaften des Gebäudes.
Diese Erkenntnisse fließen in die statische Berechnung und in die Konstruktionspläne ein.
So wird ein Gebäude " ganzheitlich " konstruiert und auch später die Bauausführung überwacht.
Spätestens nach Einführung der Energieeinsparverordnung müssen auch kleinste Details sorgfältig geplant werden. Manchmal muss aus Kostengründen ein Kompromiss zwischen der wärmetechnisch optimalen und der wirtschaftlichsten Lösung gefunden werden.
Auch die Art des Bauwerks muss in die Planung einbezogen werden.
Handelt es sich um sozialen Wohnungsbau, sind besondere Maßnahmen beim Schall- und Wärmeschutz zu berücksichtigen. Hier ist auch barrierefreies Bauen erforderlich.
Bei Eigentumswohnungen sind höhere Qualitätsanforderungen als bei Mietwohnungen gestellt. Es muss u.a. der erhöhte Schallschutz eingehalten werden.
Die Art der Heizanlage muss den Wünschen der Bauherren, bzw. den Erfordernissen des Wärmeschutzes angepasst werden. Eine erste Energieberatung ist unter Umständen erforderlich. In einem vermieteten Haus tragen z.B. eine Erdwärmepumpe und / oder Solarenergie zur Verringerung der Mietnebenkosten bei. Die Anschaffungskosten führen aber auch zu einer Baukostensteigerung. Also hat der Bauherr von dieser Maßnahme keinen direkten Nutzen, sondern indirekten Nutzen der besseren Vermietbarkeit wegen niedrigen Mietnebenkosten.
Fazit: Ein Gebäude lässt sich nur durch ein gut informiertes Bauteam im Sinne des Bauherren ausführen. Meldungen aus der Presse, die Pfusch am Bau als Standart herausstellen wollen, sind einfach falsch. Grobe Fehler entstehen nur durch nicht fachgerechte Planung und / oder Ausführung. Ein gutes Bauteam garantiert für ein fachgerechtes und wertbeständiges Bauwerk.
Top 3: Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Mieterhöhungen nach
Energiesparmaßnahmen auch ohne Wärmebedarfsberechnung
Vermieter, die durch Energie sparende Baumaßnahmen die notwendigen Heizkosten
dauerhaft verringern, dürfen die Miete auch ohne Vorlage einer genauen
Energieberechnung erhöhen. Diesen Rechtsentscheid hat gestern der
Bundesgerichtshof in Karlsruhe veröffentlicht. Nach der Entscheidung genügt es,
wenn der
Vermieter die Einsparmaßnahmen
darlegt. Ein konkretes Maß der zu erwartenden Energieeinsparungen braucht der
Vermieter nicht darlegen (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 3/ 01 ). Nach
dem Gesetz kann die Mieterhöhung 11 % der erforderlichen Investitionen
betragen.
General Anzeiger 24.05.02
Top 4:
Zahl der Mängel bei Hochbauten
steigt
(
Generalanzeiger 27./ 28. 04.02 )
Das war die Überschrift im Bonner General Anzeiger im Immobilienteil vom 27./ 28. 04.02. Man sprach davon, dass früher alles besser war, und der Pfusch am Bau beängstigende Ausmaße angenommen hat. Das wurde durch Experten der Bauwirtschaft bestätigt.
TÜV, Dekra und Bauherrenhilfe - Organisationen und Vereine kämpfen um die Gunst und das Honorar der verunsicherten meist privaten Bauherren.
Hier wird nachträglich das Geld verteilt, dass an einer vernünftigen Honorierung der Architekten, Bauleiter und Fachingenieure eingespart wurde. Es kommen dann die selbsternannten "Fachleute" zum Zug, die zu einem Bruchteil der Honorarordnung arbeiten.
So konnte ich mich von der Qualität der statischen Unterlagen eines Fertigdeckenherstellers aus dem Bimsgebiet überzeugen, der seine Arbeit unter 25 % der Sätze der Honorarordnung angeboten hatte. Hier war der Pfusch am Bau vorprogrammiert. Aber hätte der Bauherr nicht vom Preis auf die Qualität der Arbeit schließen müssen?
Erfahrungsgemäß sind die Bauträger unter meinen Kunden wesentlich mehr an einer guten Qualität interessiert als die privaten Bauherren.
In dem vorgenannten Artikel sehen sich private Bauherren zunehmend in ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang verstrickt. Bei einer leistungsgemäßen Honorierung sehe ich Baumängel eher als die Ausnahme an, wenn man im Auge behält, dass ein Haus aus einer Reihe aneinandergereihter Handarbeit besteht. Auch diese Handwerker sind in der Regel gut und werden eine vernünftige Arbeit, das Eigenheim oder das Mehrfamilienhaus, abliefern. Voraussetzung ist dabei natürlich, dass man nach der Devise " Leben und Leben lassen " handelt. Was gerade in heutiger Zeit bedeutet, dass man Planer und Handwerker nicht auf ein Preisnivau zwingt, das keine Qualitätsarbeit mehr zulässt. Mancher Kaufmann unter den Bauherren sollte sich gedanklich auch mal auf die Seite der Ausführenden stellen, um auch hier weiter " Qualität am Bau " zuzulassen.
H.P. Schumacher
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Dipl.-Ing. Tel.: 02226/9 09 99 - 0 |
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